Sie befinden sich hier:Über Unsfaq
Sie befinden sich hier:Über Unsfaq

ihre fragen – unsere antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um discovering hands. Sollten Ihnen diese nicht weiterhelfen, beraten wir Sie jederzeit gerne.
 

1. Wie arbeitet die Medizinsch-Taktile Untersucherin (MTU)?

Im Rahmen einer 30-minütigen strukturierten Untersuchung, im Sitzen und Liegen durchgeführt, bei der sich die MTU mit Hilfe von patentierten Spezialklebestreifen an der Brust orientiert, wird das Brustdrüsengewebe vollständig und gründlich in allen drei Ebenen abgetastet. Bei großer Brust kann die Untersuchung auch bis 60 Minuten dauern.

2. Für wen eignet sich diese Untersuchung?

Grundsätzlich bietet sich diese Form der Brustuntersuchung für alle Frauen an. Auch wenn im Alter zwischen 50 und 69 Anspruch auf Teilnahme am Mammographiescreening besteht, eignet sich die Taktilographie als vorteilhafte Ergänzung, da die Röntgenuntersuchung allein nicht alle denkbaren Brustveränderungen entdecken kann und eine Tastuntersuchung im Screeningprogramm nicht verankert ist.

3. Was kostet die Untersuchung?

Je nach Gegebenheit und Kassenzugehörigkeit liquidiert die Praxis nach GOÄ für die Untersuchung einen Betrag zwischen 52,50 und 64,75 Euro. Private Krankenversicherungen (auf Basis des individuell gewählten Kostenerstattungstarifes) und einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen für Sie die Kosten.

Da sich der Kreis dieser Kassen ständig erweitert, erfragen sie hierzu bitte aktuelle Informationen an der Rezeption der teilnehmenden Praxen.

4. Wo melde ich mich für die Untersuchung an?

Die Rezeptionen der teilnehmenden Praxen führen für die Taktilographie einen eigenen Kalender. Hier können Sie sich entweder in Verbindung mit Ihrer allgemeinen Vorsorgeuntersuchung oder auch separat davon einen Termin reservieren lassen.

5. Wie oft sollte ich mich untersuchen lassen?

Die Krebsvorsorgevereinbarung sieht eine Tastuntersuchung der Brust einmal im Jahr vor. Ob eine häufigere Untersuchung sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von dem Vorhandensein bestimmter Risikofaktoren (hierzu sollten Sie sich im ärztlichen Gespräch individuell informieren lassen) und natürlich auch von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.

6. Ersetzt die Taktilographie die ärztliche Untersuchung?

Nein, aber sie ergänzt die ärztliche Untersuchung vorteilhaft. Jede von der MTU aufgefundene Strukturauffälligkeit wird ärztlicherseits kontrolliert und bewertet. Hierbei wird dann festgelegt, ob und welche weiteren Untersuchungen (Brustultraschall, Mammographie) eventuell erforderlich sind.

7. Wie verhalten sich Brustultraschall, Mammographie und Taktilographie zueinander?

Der optimale Gesundheitscheck der Brust kombiniert alle zur Verfügung stehenden diagnostischen Methoden miteinander, bezieht also auch die Aussage des Ultraschallbildes und des Mammogramms mit ein. Die Taktilographie ist ohne technisches Gerät möglich und beinhaltet keine Strahlenbelastung, je dichter jedoch das Brustdrüsengewebe ist, desto schwieriger wird die Bewertung durch die Taktilographie allein. Viele Praxen bieten Ihnen daher auch eine Kombination aus Taktilographie und Brustultraschall als sinnvolles Brustcheck-Paket an. Die Teilnahme am Mammographie-Screening kann und soll die Taktilographie nicht ersetzen.

Bitte besprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, welche Form der erweiterten Vorsorge für Sie persönlich empfehlenswert ist.

8. Stellt die Medizinsch-Taktile Untersucherin Diagnosen?

Nein. Die Aufgabe der Medizinsch-Taktilen Untersucherin beschränkt sich auf die Erhebung des Tastbefundes der Brust - das macht sie allerdings optimal. Dafür sorgen nicht nur der besonders hohe Zeiteinsatz und der strukturierte Untersuchungsablauf, sondern natürlich der hoch trainierte Tastsinn der MTU. Mit diesem wird sie die von der Norm abweichenden tastbaren Veränderungen des Brustdrüsengewebes erfassen. Dabei handelt es sich am häufigsten um gutartige Veränderungen wie Zysten und gutartige Bindegewebstumoren. Ob es sich bei einer Tastauffälligkeit um eine solche Veränderung oder eine bösartige Neubildung handelt, kann immer nur die weitergehende Abklärung, die Aufgabe des Arztes ist und leitliniengerecht erfolgt, entscheiden. Auch wenn die Taktilographie keine Auffälligkeiten und damit keine Notwendigkeit zu einer weiteren Diagnostik ergibt, ist der Arzt/die Ärztin verpflichtet, dieses Ergebnis von der MTU entgegenzunehmen und zu bewerten, da er /sie rechtlich die Untersuchung verantwortet.

9. Kann eine Tastuntersuchung für sich alleine das Vorliegen einer bösartigen Brustveränderung ausschließen?

Nein. Auch wenn die geltenden Krebsfrüherkennungsrichtlinien die Tastuntersuchung der Brust zur Basis- (und bei Frauen unter 50 und über 69 auch zur einzigen!) Diagnostik machen, muss man anerkennen, dass sich bestimmte Frühformen bösartiger Gewebeveränderungen nicht durch die Tastuntersuchung allein finden lassen - oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Auch die Gewebedichte kann die Erhebung des Tastbefundes erschweren und — in seltenen Fällen — seine diagnostische Auswertung sogar unmöglich machen. Gleichwohl sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass eine vorliegende Gewebeveränderung durch Tasten nicht gefunden wird, umso mehr je gründlicher die Tastuntersuchung ausgeführt wird. Die Taktilographie durch die MTU dürfte hier optimale Voraussetzungen bieten.

10. Wer haftet für das Ergebnis der Medizinsch-Taktilen Untersucherinnen?

Die Verantwortung für das Ergebnis der Medizinsch-Taktilen Untersucherinnen übernimmt immer die Ärztin/der Arzt, mit der/dem Sie als Patientin den Untersuchungs- bzw. Behandlungsvertrag abgeschlossen haben, d.h. von der/dem Sie die Untersuchung in Rechnung gestellt bekommen. Daher ist auch bei unauffälligem Tastbefund eine ärztliche Abschlusskonsultation vorgesehen.

 

Newsletter­anmeldung

 

Mit dem discovering hands-Newsletter nichts mehr verpassen.

 
Hinweise zum Datenschutz:

Wir möchten Ihnen nur Interessantes und Spannendes schicken und arbeiten an der Weiterentwicklung unseres Newsletter-Angebots. Dafür möchten wir nachvollziehen, worauf Sie im Newsletter klicken und wie Sie sich auf unserer Website bewegen. Die gesammelten Daten dienen dazu, personenbezogene Nutzerprofile zu erstellen. Auf diese Weise versuchen wir, den Newsletter-Service zu verbessern und noch individueller über unsere Arbeit, Erfolge und Aktionen zu informieren.
Einzelheiten zu diesem sog. Newsletter-Tracking finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung.

 

Newsletter

Einklappen

Spenden­formular

 

Ihr Engagement macht den Unterschied im Kampf gegen Brustkrebs. Und es ermöglicht blinden Frauen eine berufliche Perspektive als Medizinisch-Taktile Untersucherin. Spenden Sie jetzt einfach über unser sicheres Online-Formular.
 

FundraisingBox Logo

 
Ihre Spende fließt in die discovering hands gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (gUG). Die gUG ist beim Amtsgericht Duisburg registriert (HRB-Nr.: 24346) und von der Körperschaft- sowie Gewerbesteuer gem. §5 Abs. I Nr. 9 KStG. unter der Steuernummer 120/5704/1525 befreit.

Alle Informationen zur sicheren Datenverarbeitung finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

 
Spendenkonto

IBAN DE79 3625 0000 0175 0997 78
BIC SPMHDE3EXXX

Dürfen wir Ihnen unseren Dank und eine Spendenbescheinigung senden? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Adresse bei der Überweisung mit.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Kirsten Kirchhof
Partnerships & Fundraising
E-Mail kirsten.kirchhof@discovering-hands.de
Telefon 0208 30 99 53 73

Spenden

Einklappen

Kontakt­formular

   

onePage Kontakt

kontakt
Eine E-Mail senden. Alle mit (*) gekennzeichneten Felder werden benötigt.
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Kontakt

Einklappen